(6. November 2022) – „Auch für den Klimaschutz gilt das Recht“
Militante Klimaaktivisten blockieren Strassen oder besudeln Gemälde. Solche ideologischen Aktionen sind keine «Kavaliersdelikte» oder «ziviler Ungehorsam». Diese Aktionen sind widerrechtlich und gehören mit aller Härte bestraft. In einem Rechtsstaat gilt das Recht auch für den Klimaschutz. Bei solchen Aktionen handelt es sich oft um Nötigung, Störung des öffentlichen Verkehrs oder Sachbeschädigung, um nur einige Tatbestände zu erwähnen. In einem direktdemokratischen Rechtsstaat wie die Schweiz gibt es keinen Platz für solche Normbrüche, welche gerechtfertigt oder legitimiert wären. Freie Meinungsäusserung JA, jedoch im Rahmen unserer Rechtsordnung! An die Rechtsordnung müssen (sollten) sich auch unsere Richterinnen und Richter halten.
Rolf Jäggi, Egliswil
Grossrat SVP und ehem. Gemeindeammann