Text und Begründung:
Die Kantone haben den Verkehr mit Sprengmitteln und pyrotechnischen Gegenständen, insbesondere deren Herstellung, Verkauf, Lagerung, Sicherung und Verwendung zu überwachen (vgl. Art. 111 Abs. 1 SprstV). Gestützt auf die Sprengstoffverordnung haben die Kantone mindestens alle zwei Jahre unangekündigt die Verzeichnisse der Hersteller, Händler und buchführungspflichtigen Verbraucherinnen und Verbraucher zu prüfen und zu dokumentieren (vgl. Art. 111 Abs.3 SprstV).
In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:
- Wer ist im Kanton Aargau verantwortlich für die Überprüfungen bzw. Kontrollen
gemäss Sprengstoffverordnung? - Wie viele unangemeldete Überprüfungen bzw. Kontrollen wurden in den letzten zehn Jahren durchgeführt?
- Wie viele Verstösse gegen das Sprengstoffgesetz und die Sprengstoffverordnung wurden im Rahmen der unangemeldeten Überprüfungen bzw. Kontrollen in den
letzten zehn Jahren festgestellt? - Wie viele Verstösse gegen das Sprengstoffgesetz und die Sprengstoffverordnung wurden im Kanton Aargau in den letzten zehn Jahren generell festgestellt?
- Wo liegen aus Sicht Regierungsrat im Kanton Aargau die grössten Probleme und Risiken im Umgang mit Sprengmitteln und pyrotechnischen Gegenständen?