Als Mitmotionär habe ich am 7. Mai 2019 folgende Motion eingereicht:
„Der Regierungsrat wird beauftragt, die Gesetzgebung und alle Verordnungen so anzupassen, dass auf dem kantonalen Strassennetz stationäre Radarkontrollen verboten und semimobile Radarfallen nur für eine begrenzte Zeit bei unfallträchtigen Abschnitten in Ausnahmefällen erlaubt sind“.
Die Motion wurde am 5. November 2019 als Postulat mit 85 zu 44 Stimmen deutlich überwiesen. Der Regierungsrat muss jetzt ein Verbot von stationären Blitzern prüfen!
Begründung:
Unsere Gesellschaft braucht Gesetze, um ein geordnetes und sicheres Miteinander zu garantieren. Dies gilt auch im Strassenverkehr. Kontrollen sind eines der Mittel, um die Einhaltung durchzusetzen.
Die bisherige Praxis der Kantonspolizei mit gezielten und temporären Kontrollen trägt wesentlich zu einer tieferen Unfallrate bei, als dies bei anderen Kantonen mit automatischen Verkehrsüberwachungsanlagen der Fall ist. Temporäre Kontrollen mit sofortigen Massnahmen veranlassen die Verkehrsteilnehmer generell zu vorsichtigerer Fahrweise und erhöhen dadurch die Verkehrssicherheit flächendeckend. AVÜ erzeugen erfahrungsgemäss nur im Bereich des Standorts eine disziplinierende Wirkung, da u. a. die Standorte der Anlagen rasch bekannt sind.
Daher sind stationäre und semimobile Radarfallen grundsätzlich zu verbieten, wobei letztere eine zeitlich begrenzte Zeit bei unfallträchtigen Abschnitten in Ausnahmefällen zugelassen sind. Falls ein Strassenabschnitt mehrere Jahre in Folge als Unfallschwerpunkt beurteilt werden muss und weitere Massnahmen nicht umsetzbar sind, wird der Regierungsrat verpflichtet, klare Regeln aus Gesetzes-oder Verordnungsstufe auszuarbeiten und dem Grossen Rat zur Beratung vorzulegen.
Der Regierungsrat und auch der Grosse Rat haben sich in der Vergangenheit schon mehrmals gegen Blechpolizisten auf Kantonsstrassen ausgesprochen. Daher kann eine Gemeinde diesen Entscheid nicht einfach unterlaufen.
Zudem wird der Regierungsrat aufgefordert der Stadt Baden die Bewilligung zu verweigern, bis die politische Diskussion der vorliegenden Motion beendet ist.


